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Reinigung im Sommer – zwischen Hitzeschutz, UV-Belastung und Hygieneanforderungen: Was Profis wissen müssen

Wenn die Temperaturen steigen, verändert sich nicht nur das Verhalten der Menschen, sondern auch die Anforderungen an Reinigungsteams im Außen- und Innenbereich. Die Sommermonate bringen für die Fachkräfte in der Gebäudereinigung eine Vielzahl an zusätzlichen Belastungen mit sich: körperliche Erschöpfung durch Hitzestress, erhöhte Keimbelastung bei unzureichender Reinigung oder falsch gelagerte Reinigungsmittel, die ihre Wirksamkeit verlieren. Dazu kommen gesetzliche Vorschriften zum Hitzeschutz und arbeitsorganisatorische Herausforderungen – insbesondere für Betriebe, die große Objekte, öffentliche Einrichtungen oder hygienisch sensible Zonen (z. B. Lebensmittelbetriebe oder Gesundheitseinrichtungen) betreuen.

Professionelle Reinigung verlangt unter diesen Bedingungen besonderes Know-how. In diesem Beitrag zeigen wir praxisnah, wie sich die Sommerbedingungen auf die Gebäudereinigung auswirken, wie man gesetzeskonform und arbeitssicher agiert – und warum gerade in der warmen Jahreszeit nur qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden sollten. Denn: Was Hausbetreuer oft leichtfertig übernehmen, erfordert im Sommer ganz besonders fachliche Kompetenz.

Hitzebelastung – eine oft unterschätzte Gefahr im Reinigungseinsatz

Was sagt das Gesetz zum Thema Hitzeschutz?

In Österreich ist der Arbeitgeber verpflichtet, laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Ab Raumtemperaturen von über 30 Grad Celsius gilt eine Tätigkeit als hitzebelastet – vor allem bei körperlicher Arbeit, wie sie in der Gebäudereinigung üblich ist. Die Arbeitsstättenverordnung und die Empfehlungen der AUVA definieren, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Insbesondere bei Arbeiten im Freien oder in schlecht belüfteten Innenräumen (z. B. Dachböden oder Maschinenhallen) muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Darauf basieren organisatorische Maßnahmen wie Gleitzeit, Pausenregelung und Trinken.

Darüber hinaus wird in der Praxis oft vergessen, dass auch Innenräume wie Großküchen, Tiefgaragen oder Technikräume – also klassische Einsatzorte für Gebäudereiniger:innen – bei hohen Außentemperaturen zu gesundheitlich kritischen Hitzezonen werden können. Gerade unter Einsatz von Maschinen (z. B. Einscheibenmaschinen, Nasssaugern oder Hochdruckreinigern) kann sich die Temperatur lokal deutlich erhöhen. Hitzearbeit in der Gebäudereinigung betrifft daher nicht nur Außenarbeiten.

Besonders gefährlich wird es, wenn zusätzlich zur Hitze auch persönliche Schutzausrüstung (wie Schutzkleidung, Handschuhe oder Atemschutz) getragen werden muss. Der Körper kann dann kaum mehr effektiv Wärme abgeben, was zu Dehydrierung, Hitzekrämpfen oder sogar Hitzschlag führen kann. Fachpersonal muss daher nicht nur auf die äußeren Bedingungen achten, sondern auch auf die individuelle Belastung und Warnsignale des Körpers geschult sein.

In den Sommermonaten kommt erschwerend hinzu, dass die Arbeitsintensität durch Urlaubssaisonen steigt: weniger Personal, mehr Aufgaben, höherer Zeitdruck. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Reinigungsunternehmen die gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen und gezielt vorbeugen.

Praktische Maßnahmen gegen Hitzestress

Reinigungspersonal muss im Sommer besonders geschützt werden. Dazu zählen:

  • Arbeitsbeginn in den kühleren Morgenstunden

  • Zusätzliche Pausen in kühlen Bereichen

  • Bereitstellung von mindestens 2,5 Litern Trinkwasser pro Person und Tag

  • Wechselschichten bei schweren Tätigkeiten (z. B. Teppichshampoonierung)

Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Unternehmens – und stellt einen deutlichen Unterschied zu frei agierenden Hausbetreuern dar, die oft ohne arbeitsrechtliche Absicherung arbeiten.

UV-Belastung im Außeneinsatz: PSA ist Pflicht!

Kleidung, Kopfschutz und Sonnencreme

Arbeiten im Freien erfordern im Sommer besondere Vorsicht. UV-Strahlen führen nicht nur zu Sonnenbränden, sondern erhöhen das Hautkrebsrisiko. Laut AUVA und WKO müssen Arbeitgeber bei UV-Belastung PSA bereitstellen. Dazu zählen:

  • Langärmelige, luftdurchlässige Kleidung

  • Breite Hüte oder Helme mit Nackenschutz

  • UV-dichte Schutzbrillen

  • Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 oder höher (wasser- und schweißfest)

Gerade bei Fassadenreinigung, Glasreinigung oder Pflege von Außenanlagen sind diese Schutzmaßnahmen Pflicht. Schulungen über korrektes Eincremen und Tragen der Kleidung sind ebenfalls vorgeschrieben.

Gebäudereiniger mit Sonnenschutzkleidung bei sommerlicher Fassadenreinigung

Rechtliche Grundlagen

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein optionales Extra – sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Besonders im Außenbereich ist eine gut sichtbare Arbeitskleidung für Hausbetreuer*innen nicht nur eine Frage der Vorsicht, sondern auch eine gesetzliche Anforderung. Die ÖNORM EN ISO 20471 regelt die Anforderungen an hochsichtbare Warnkleidung, die vor allem bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum oder bei schlechten Sichtverhältnissen getragen werden muss. Diese Norm schreibt unter anderem vor, welche Farben, Reflexstreifen und Flächenverhältnisse eine Warnkleidung erfüllen muss, damit sie als persönliche Schutzausrüstung (PSA) anerkannt ist.

Die rechtliche Grundlage für die Beurteilung von Risiken am Arbeitsplatz liefert das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), insbesondere § 7, der eine systematische Gefährdungsbeurteilung verlangt. Arbeitgeber sind verpflichtet, potenzielle Gefahren zu analysieren und geeignete Schutzmaßnahmen – wie das Bereitstellen von PSA – zu setzen. Werden Tätigkeiten im Freien oder im Bereich der Gebäudereinigung durchgeführt, ohne dass entsprechende Schutzkleidung getragen wird, liegt eine klare Verletzung dieser Verpflichtung vor.

Ergänzend dazu legt die PSA-Verordnung fest, wann und wie persönliche Schutzausrüstung verwendet werden muss. Dabei ist nicht nur entscheidend, ob ein Risiko besteht, sondern auch, ob dieses durch organisatorische oder technische Maßnahmen nicht vermieden werden kann – erst dann greift die Pflicht zur PSA. Bei Arbeiten auf Gehsteigen, in Einfahrten oder auf Parkflächen ist diese Schwelle schnell erreicht.

HausbetreuerInnen, die im Außenbereich ohne die vorgeschriebene PSA arbeiten, handeln daher nicht nur leichtfertig, sondern auch rechtswidrig.

Besonders bei Tätigkeiten, die in das Fachgebiet der Gebäudereinigung fallen – etwa Laub kehren, Winterdienst oder Müllplatzreinigung – besteht eine besondere Gefährdung durch Verkehr oder schlechte Sichtverhältnisse. Der Arbeitgeber muss hier nicht nur PSA zur Verfügung stellen, sondern auch sicherstellen, dass diese korrekt verwendet wird.

Ein Verstoß kann weitreichende Konsequenzen haben – von Verwaltungsstrafen bis hin zur Haftung im Schadensfall. Arbeitsschutz beginnt mit Sichtbarkeit: Warnkleidung nach ÖNORM EN ISO 20471 ist kein modisches Accessoire, sondern ein Lebensretter.

Reinigungsmittel und Temperaturen: Chemie unter Extrembedingungen

Wirkungsverlust und Gefahren durch falsche Lagerung

Gerade in den Sommermonaten oder in schlecht belüfteten Lagerräumen kann es schnell zu hohen Temperaturen kommen. Was viele dabei unterschätzen: Reinigungs- und insbesondere Desinfektionsmittel sind temperaturempfindlich – ihre Wirksamkeit hängt stark von der richtigen Lagerung ab. Werden sie bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt, kann das nicht nur ihre Reinigungsleistung drastisch verringern, sondern auch ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Besonders betroffen sind folgende Produktgruppen:

  • Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis: Diese Produkte enthalten häufig Ethanol oder Isopropanol, die bei Temperaturen über 30 °C beginnen zu verdunsten. Verdunstet der Alkoholanteil, sinkt die desinfizierende Wirkung erheblich. In Folge können Viren, Bakterien oder Pilze nicht mehr wirksam abgetötet werden.

  • Bleichmittel (z. B. auf Chlorbasis): Diese Mittel zersetzen sich bei Hitze deutlich schneller. Dabei entstehen nicht nur unangenehme Dämpfe, sondern auch eine reduzierte Reinigungsleistung. Zudem können zersetzte Rückstände Oberflächen beschädigen oder die Atemwege reizen.

  • Enzymhaltige Reinigungsmittel: Diese Produkte sind auf biologische Prozesse angewiesen – Enzyme sind jedoch hitzeempfindlich und verlieren bei Temperaturen über 30 °C schnell ihre Funktion. Die Folge: hartnäckige organische Verschmutzungen wie Fette oder Eiweiße lassen sich nicht mehr effizient entfernen.

Warum ist das ein Problem?

Wenn Desinfektions- oder Reinigungsmittel ihre volle Wirkung verlieren, kann das schwerwiegende Folgen haben: Bakterien und Viren werden nicht zuverlässig entfernt, Oberflächen bleiben kontaminiert, und das Risiko für Infektionen – besonders in sensiblen Bereichen wie Sanitäranlagen, Küchen oder medizinischen Einrichtungen – steigt deutlich. Zudem wiegt man sich in falscher Sicherheit, wenn man vermeintlich desinfiziert, aber in Wirklichkeit kaum Wirkung erzielt.

Tipps für die richtige Lagerung:

  • Lagerräume sollten kühl, trocken und gut belüftet sein – idealerweise bei Temperaturen zwischen 15 und 25 °C.

  • Mittel niemals direkter Sonneneinstrahlung oder Hitzequellen aussetzen.

  • Gebinde immer gut verschließen, um das Verdunsten flüchtiger Inhaltsstoffe zu vermeiden.

  • Regelmäßig das Haltbarkeitsdatum kontrollieren und auf Veränderungen in Farbe, Geruch oder Konsistenz achten.

Richtige Handhabung im Sommer

  • Lagerung in gut belüfteten, schattigen Räumen

  • Tägliche Sichtkontrolle von Gebinden (Verklumpungen, Farbveränderungen)

  • Dosierung mit Kaltwasser, wenn nicht anders angegeben

Ausgebildete Reinigungstechniker:innen kennen diese Zusammenhänge. Hausbetreuer ohne Schulung riskieren nicht nur ineffiziente Ergebnisse, sondern auch Rechtsfolgen bei Hygieneproblemen, etwa in Tourismusbetrieben.

Hygiene im Sommer: mehr als nur oberflächliche Reinigung

Warum Reinigung alleine oft nicht reicht

Mit steigenden Temperaturen steigt auch die Aktivität von Mikroorganismen. Der Sommer bringt nicht nur Sonnenstunden, sondern auch ideale Bedingungen für Keime, Bakterien, Pilze und Schimmel. In warmen, oft feuchten Umgebungen vermehren sich diese Erreger rasant – und genau das macht die hygienische Betreuung von Gebäuden in den Sommermonaten besonders anspruchsvoll.

Besonders gefährdete Bereiche sind:

  • Sanitäranlagen: Durch hohe Luftfeuchtigkeit, wechselnde Nutzung und mangelnde Belüftung entstehen hier Keimherde, die sich bei Hitze explosionsartig ausbreiten. Klassische Reinigungsmittel reichen nicht aus, um Krankheitserreger wie E. coli oder Noroviren dauerhaft zu beseitigen.

  • Küchen in Betriebsgebäuden: In Großküchen oder Kantinen können sich Mikroorganismen auf Arbeitsflächen, Geräten oder in Abflüssen besonders schnell vermehren – und damit Lebensmittel kontaminieren. Die Einhaltung von Hygienestandards ist hier nicht nur wichtig, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

  • Abfallsammelstellen: Hohe Temperaturen führen dazu, dass organische Abfälle schneller gären. Das begünstigt die Entstehung unangenehmer Gerüche und zieht Insekten sowie Nagetiere an. Zudem bilden sich durch Tropfwasser und Kondensat regelrechte Brutstätten für Keime.

  • Klimaanlagen und Lüftungsschächte: Diese Systeme können bei unzureichender Wartung zur Verbreitungsquelle für Keime und Schimmelsporen werden. Legionellen oder Schimmelpilze, die sich in feuchten Filtern oder Schächten ansiedeln, werden über die Raumluft verteilt – mit potenziell ernsten gesundheitlichen Folgen.

Hygienisch kritische Bereiche im Sommer reinigen – professionelle Lüftungsreinigung durch Fachkraft

Beispiele aus der Praxis

  • In Tourismusbetrieben müssen Zimmer, Sanitärräume und Spa-Bereiche täglich desinfiziert werden

  • In Krankenanstalten wird in Sommermonaten häufiger auf antibiotikaresistente Keime getestet – die Reinigung muss angepasst werden

  • In Bädern und Wellnessanlagen entsteht durch Feuchtigkeit und Wärme ein ideales Milieu für Pilze und Bakterien

Nur Gebäudereiniger mit entsprechender Ausbildung sind fähig, diese Risikosituationen korrekt zu behandeln.

Arbeitsrecht und Verantwortung: Wo Hausbetreuer über ihre Befugnisse hinausgehen

Die Ampelkarte der WKO

Die Ampelkarte legt eindeutig fest, welche Tätigkeiten dem freien Gewerbe (Hausbetreuer) und welche dem reglementierten Gewerbe (Gebäudereiniger) vorbehalten sind. Im Sommer besonders relevant:

  • Grüne Zone: Kontrolle von Lichtanlagen, allgemeine Sichtkontrolle, Müllentsorgung

  • Gelbe Zone: Reinigung von Allgemeinbereichen (nur wenn keine Spezialmittel verwendet werden)

  • Rote Zone: Hochdruckreinigung, Desinfektion, Reinigung mit Chemie, Glas- und Fassadenreinigung, Maschinenreinigung

Viele dieser Aufgaben werden im Sommer häufiger notwendig – und dürfen nur von Gebäudereinigern mit Meister oder entsprechendem Lehrabschluss ausgeführt werden.

Konsequenzen für Auftraggeber

Wird eine tätigkeit beauftragt, die laut Ampelkarte nur durch Fachpersonal auszuführen ist, kann das bei Kontrolle durch die Gewerbebehörde zu:

  • Verwaltungsstrafen

  • Auftragsentzug

  • Versicherungsproblemen

Hausverwaltungen und Objektbetreiber sollten daher bei der Wahl ihres Dienstleisters besonders im Sommer auf eine gesetzlich befugte Firma setzen.

Fazit: Sommerreinigung ist Profiarbeit

Hitze, UV-Belastung, Chemie, Hygiene, rechtliche Verantwortung – die Sommermonate zeigen besonders deutlich, warum die Gebäudereinigung ein reglementiertes Gewerbe ist. Hausbetreuer geraten in dieser Jahreszeit fachlich wie rechtlich an ihre Grenzen. Der Einsatz von ausgebildeten Reinigungstechniker:innen mit Meisterprüfung oder Lehrabschluss ist nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich.

Die Salzburger Landesinnung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ruft daher dazu auf, sich jetzt weiterzubilden, den Meisterkurs zu besuchen und für Qualität und Rechtssicherheit zu stehen.

Denn: Wer im Sommer professionell reinigen will, braucht nicht nur einen Eimer und einen Wischer, sondern Fachwissen, Verantwortung und Schutz.

Hautschutz in der Sommerreinigung – Sonnencreme als Teil der persönlichen Schutzausrüstung

Quellen:

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