Kollektivvertrag in Österreich: Ein Überblick für die Gebäudereinigungsbranche
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften – also Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Er regelt verbindlich die Arbeitsbedingungen innerhalb einer bestimmten Branche oder Berufsgruppe.
Wer schließt den Kollektivvertrag ab?
Kollektivvertragsfähig sind:
- Gesetzlich eingerichtete Interessenvertretungen, wie z. B.:
– Wirtschaftskammern (mit Fachgruppen und Fachverbänden)
– Arbeiterkammern
- Freiwillige Berufsvereinigungen, etwa:
– Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und seine Fachgewerkschaften
In der Praxis werden Kollektivverträge meist zwischen der Wirtschaftskammer (bzw. ihren Fachverbänden) und den Gewerkschaften abgeschlossen.

Welche Aufgaben hat ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag regelt unter anderem:
- Das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen
- Ergänzende Bestimmungen zum Arbeitsrecht (z. B. Rahmenkollektivverträge)
- Die jährliche Anpassung von Löhnen und Gehältern
- Die Voraussetzungen und Inhalte von Betriebsvereinbarungen
- Die Schaffung gemeinsamer Einrichtungen
- Weitere gesetzlich zugelassene Regelungen
Kollektivverträge in der Gebäudereinigung
In der Branche der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger gelten zwei spezielle Kollektivverträge:
Kollektivvertrag für Arbeiter
Gilt für:
- Facharbeiter:innen, Vorarbeiter:innen, Fensterreiniger:innen, Hausbetreuer:innen, Reinigungskräfte, Bediener:innen, Reinigungstechniker-Lehrlinge etc.
- Arbeitgeber, die zur Bundesinnung für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung gehören
Es gibt:
- Einen Rahmenkollektivvertrag
- Eine österreichweit gültige Lohnordnung
Hinweis: Es wird empfohlen, stets den aktuellen Kollektivvertrag zu beachten, da sich Inhalte regelmäßig ändern.

Kollektivvertrag für Angestellte
Gilt für:
- Objektleiter:innen, kaufmännische Angestellte, Assistent:innen, Lohnverrechner:innen, angestellte Geschäftsführer:innen etc.
Auch hier bestehen:
- Ein Rahmenkollektivvertrag
- Eine österreichweit gültige Gehaltstabelle

Wie werden Kollektivverträge abgeschlossen?
Die Lohn- und Gehaltsordnungen werden in der Regel jährlich neu verhandelt, um die Inflation auszugleichen – meist mit Wirksamkeit ab 1. Jänner.
Eine nachträgliche Preisverhandlung erfolgt oft über die Unabhängige Schiedskommission, angesiedelt beim Bundesministerium für Arbeit.

Arbeitsrecht kompakt: Wichtige Begriffe erklärt
Arbeitsvertrag vs. Dienstzettel
Ein Arbeitsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) regelt.
Er ersetzt den Dienstzettel, ist schriftlich fixiert und bietet Klarheit im Streitfall.
Im Gegensatz dazu ist der Dienstzettel lediglich eine Bestätigung mündlicher Abmachungen – mit geringerer Beweiskraft.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag verpflichtet zur Herstellung eines konkreten Ergebnisses.
Der Werkunternehmer arbeitet eigenständig und trägt das Risiko des Gelingens.
Diese Vertragsform ist typisch für selbstständige Unternehmer.
Freier Dienstvertrag
Kennzeichen:
- Keine Weisungsgebundenheit
- Eigene Zeiteinteilung und Planung
Zwei Typen:
- Arbeitnehmerähnlich: Sozialversicherungspflichtig, aber ohne arbeitsrechtliche Sonderleistungen wie Urlaub oder Krankenstand
- Werkunternehmerähnlich: Selbstständig mit Gewerbeschein
Achtung: In der Gebäudereinigung sind freie Dienstverträge nur zulässig, wenn es sich tatsächlich um Subunternehmen handelt.
Lehrvertrag
Ein Lehrvertrag regelt die Ausbildung eines Lehrlings in einem bestimmten Beruf.
Er basiert auf dem dualen Ausbildungssystem (Betrieb + Berufsschule) und bietet besonderen Kündigungsschutz.
Die Ausbildung ist rechtlich relevant z. B. bei Pension oder Arbeitslosigkeit.

Fazit
Kollektivverträge bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Rechtssicherheit, klare Rahmenbedingungen und faire Löhne.
Besonders in der Gebäudereinigung – einem Sektor mit hoher Personalintensität – ist ihre Rolle zentral.
Wer sich über arbeitsrechtliche Begriffe und Vertragsarten informiert, ist für den Arbeitsalltag bestens gerüstet.
Tipp: Für den jeweils aktuellen Kollektivvertrag lohnt sich ein Blick auf die Seiten der Bundesinnung bzw. der Gewerkschaften.
Quellen:
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG): www.ris.bka.gv.at
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO): www.wko.at
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB): www.oegb.at