Denkmalpflege- und Denkmalschutz

Für die Gebäudereinigung ist die Werterhaltung und Pflege von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ein wichtiges und in vielen Fällen grundlegendes Ziel. Die meisten Auftraggeber haben hohe Erwartungen in diesem Bereich. Ganz wichtig ist dieser Punkt natürlich bei denkmalgeschützten und historisch bedeutenden und erhaltungswürdigen Gebäuden.

Zur Denkmalpflege zählt man alle Maßnahmen, die zur Erhaltung von Denkmälern zählen. Das umfasst alle handwerklichen und technischen Tätigkeiten, die dazu beitragen, den Wert zu erhalten.

Der Denkmalschutz dagegen dient, wie der Name schon sagt, dem Schutz von Denkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist dabei die dauerhafte Erhaltung von Denkmälern und die Sicherstellung, dass Denkmäler nicht beschädigt, verfälscht oder zerstört werden. Das Denkmalrecht regelt auch alle Maßnahmen und Rahmenbedingungen für die Denkmalpflege.

Mit dem Status eines Denkmals sind Zerstörungs- und Veränderungsverbote, Veräußerungsbeschränkungen und Ausfuhrverbote verbunden. Dieser kann also weitreichende Eingriffe in die Verfügungsfreiheit des Eigentümers bewirken.

In Österreich wacht das Bundesdenkmalamt (BDA) über Denkmalschutz und Denkmalpflege. Daher liegt es auch am BDA, die jeweiligen Maßnahmen auszuwählen bzw. dem Eigentümer vorzugeben. Der übliche Weg ist, dass vor endgültiger Beauftragung und Auswahl der Reinigungsmethode in Abstimmung mit dem Eigentümer eine Musterfläche angelegt wird. Es muss schon vorher klar feststehen, wie das Ergebnis auszusehen hat! In vielen Fällen gehen bei Großprojekten derartige Arbeiten Hand in Hand mit professionellen Restauratoren. Die Zusammenarbeit von Reinigungsunternehmen mit Restauratoren hat sich oftmals bewährt• Dabei fungiert der Restaurator oft als eine Art Bauleiter, der auch gleichzeitig die Qualitätschecks übernimmt. Man darf nämlich die Komplexität und die Individualität der mit der Denkmalpflege zusammenhängenden Reinigungsleistungen nicht unterschätzen.

Dazu kommt noch, dass ein erheblicher Teil der Arbeiten eines Restaurators (ca. 20 %) aus Pflege- und Reinigungsarbeiten besteht, und das machen dann viele Restauratoren lieber gleich selbst. Die Zusammenarbeit mit einem Meisterbetrieb aus der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung beschränkt sich dann oft auf jene Bereiche, die vom Restaurator ruhigen Gewissens aus der Hand gegeben werden können.

 

Bei allen Tätigkeiten im Bereich Denkmalpflege steht die Erhaltung des Kulturgutes im Vordergrund und keine wirtschaftlichen Interessen oder Zeitdruck!

Das BDA hat in Zusammenhang mit der Beauftragung von Reinigungsunternehmen festgestellt, dass eine massive Betreuung und Aufsicht sowie eine Abstimmung mit dem Restaurator entscheidend ist. Ebenso wird bemerkt, dass meist zu sauber gereinigt wird und erhaltungswürdige Patina im guten Glauben einfach „weggereinigt” wird. Da geht es eben um Abstimmung mit dem Restaurator und die richtige Auswahl des Reinigungsverfahrens, um beispielsweise 200 Jahre alte Verwitterungen nicht zu zerstören.

Bei allen Verfahren muss sich der professionelle Gebäudereiniger auch bewusst sein, dass Reinigung immer auch ein Prozess der Zerstörung ist.

Der Reinigungstechniker muss mit seinem Wissen im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege seinen Beitrag leisten. Im Wesentlichen geht es dabei darum, bei der Auswahl der Verfahren zu unterstützen und die Vor- und Nachteile für den Untergrund aufzuzeigen. Die Wahl der Reinigungsmethode hängt nahezu ausschließlich vom Restaurierziel ab, beispielsweise dem Erhalt der Patina!

Denkmal-,Fassaden- und gebäudereiniger_Denkmalschutzpflichten

Denkmalschutzpflichten

  • Bewilligungspflicht

Jede Veränderung, die den Bestand (Substanz), die Erscheinung oder die künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, ist ohne Bewilligung des BDA verboten. Das gilt natürlich erst recht für eine Zerstörung.

  • Erhaltungspflicht

Nicht nur die unmittelbare Zerstörung oder Veränderung soll verhindert werden, sondern auch der allmähliche Verfall durch Unterlassung unbedingt notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen (z aktiver Denkmalschutz).

  • Anzeigepflicht

Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen im üblichen notwendigen Umfang müssen dem BDA zwei Monate vor Arbeitsbeginn schriftlich oder mündlich angezeigt werden.

  • Denkmalschutzaufhebung

Bei der Entscheidung über einen Zerstörungs- oder Veränderungsantrag eines Denkmales hat das BDA alle für die Erhaltung wie auch für eine Zerstörung (z. B. auch wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Sanierungskosten, Verkehrsrücksichten) sprechenden Umstände sorgfältig abzuwägen.

Denkmal-,Fassaden- und gebäudereiniger_Reinigung von Denkmälern

Reinigungsmethoden

  • Stein- und Ziegeloberflächen

Bei stein- und Ziegeloberflächen hat man grundsätzlich viele Möglichkeiten bei der der Methode. Je nach Oberfläche gibt es die Möglichkeit, auf eine saure oder alkalische nigungschemie zurückzugreifen. Die Wahl der Mechanik ist abhängig von der Beschaffenheit der Oberfläche, den anhaftenden Schichten und der Stabilität des Bauwerks. so können z. B. Feinstrahlreinigung, pneumatische Mikromeißel, Trockeneisverfahren, trockenes p kelstrahlverfahren etc. eingesetzt werden. Von den oben beschriebenen Kriterien hängt auch ab, ob man trocken oder nass arbeiten kann. Je nachdem kann man dann Verfahren Dampfstrahlen, Niederdruck-Wirbelstrahlverfahren, Abbürsten etc. auswählen.

  • Holz

Die Reinigung von Holzteilen kann sowohl trocken als auch nass erfolgen. Diese Reinigung ist ganz individuell zu entscheiden. Als Reinigungsmethoden stehen bei der Trockenreinigung das Abbürsten, das Abpinseln oder auch die mechanische Abnahme mit Klingen, Meißeln oder Messern zur Auswahl. Für die Nassreinigung gibt es Methoden wie die Verwendung von Seifenwurzellösung, Alkohol, Spiritus, Aceton oder einfacher Seifenlösung. Bei Holzoberflächen ist gerade im Verbund mit Metallteilen immer die Anlage einer Probefläche äußerst wichtig.

  • Glas

Die Reinigung von erhaltungswürdigen und denkmalgeschützten Gläsern unterscheidet sich von der herkömmlichen Fensterreinigung ganz massiv. Die Wahl der Reinigungsmethode und der Reinigungsmittel richtet sich nach dem Zustand des Glases. Für die schonende Reinigung greift man oft zu Pinseln, weichen Tüchern, reinem Wasser oder Seifenlauge sowie vereinzelt auch zu dosierter Druckluft. Hilfsmittel, die mechanisch wirken, wie z. B. Schwämme oder Klingen, sollten bei historischen Gläsern nicht verwendet werden.

  • Metall

Bei Metalloberflächen kann grundsätzlich ebenfalls nass oder trocken gereinigt werden. Traditionell findet man bei historischen Gebäuden Metallbauteile aus Eisen. Die richtige Behandlung der Oberflächen ist sehr spezifisch. Da Eisen sehr rostanfällig ist, findet man meistens Metallteile, die durch Anstriche (meistens Öl), metallische Überzüge (Zinn oder Zink) oder durch Schwarzbrennen geschützt sind. Bei der Denkmalpflege entscheidet sich der Restaurator oftmals dafür, Eisenobjekte durch eine Neubeschichtung mit Öl zu schützen. Dafür muss allerdings der Untergrund gereinigt werden. Eine komplette Entfernung sämtlicher Korrosionsprodukte aus den Vertiefungen des Eisens vor dem Aufbau der Neubeschichtung ist nicht immer notwendig.

 

Das BDA hat einen umfassenden Basisleitfaden zur Denkmalpflege für Eigentümer, Planer und Ausführende herausgebracht.

 

Literaturtipps

„Standards der Baudenkmalpflege” Hg. Bundesdenkmalamt, bestellbar unter www.bda.at

Printexemplar oder Download auf der Website https://bda.gv.at/de/publikationen/standardsleitfaeden-richtlinien/standards-der-baudenkmalpflege/

Reinigung aktuell vom 18.3.2015

www.reinigung-aktuell.at/denkmalpflege-ist-immer-auch-ein-prozess-der-zerstoerung/

 

Homepage WKO

www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Denkmalschutz.html

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