Persönliche Schutzausrüstung – PSA

Im vorigen Blog sind wir insbesondere auf den Augen- und Gesichtsschutz, den Haut- und Handschutz, den Gehörschutz und den zu verwendenden Arbeitsschuhen und der Schutzbekleidung eingegangen. In diesem Blog widmen wir uns dem Absturzschutz.

Schutz gegen Absturz

Wichtig ist die Koordination mit dem Auftraggeber, wenn Teile des Sicherungssystems wie die Anschlagpunkte von diesem zur Verfügung gestellt werden.

Falls keine personenunabhängigen Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen vorhanden sind, kann es ohne Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz zu Abstürzen aus großen Höhen und damit zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen kommen.

  • Durch geeignete Auswahl und Verankerung ist sicherzustellen, dass ein Aufprallen der Arbeitnehmer auf den Boden oder auf andere Hindernisse ausgeschlossen ist.
  • Anschlagpunkte für Absturzsicherungssysteme müssen den im Fall eines Absturzes auftretenden Kräften standhalten können. Die Anzahl der Personen, die den Anschlagpunkt benützen dürfen, ist anzugeben.
  • Kanten sind und andere Beschädigungsmöglichkeiten bei der Auswahl von Verbindungsmittel u. Ä. zu bewerten.
  • Bei Kombination oder Ergänzung von Teilen von Absturzsicherungssystemen müssen die Herstellerangaben beachtet werden.
  • Die Rettung von Personen, die abgestürzt sind, ist festzulegen und entsprechende Hilfs. mittel sind bereitzustellen, unter Umständen sind Übungen dafür erforderlich.
  • Karabinerhaken müssen benutzt werden, die ein unbeabsichtigtes öffnen unmöglich machen. Die ordnungsgemäße Sicherung der Karabinerhaken gegen unbeabsichtigtes öffnen ist in regelmäßigen Zeitabständen zu kontrollieren.
 

Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird z. B. bei absturzgefährdenden Arbeiten und Tätigkeiten verwendet, um Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren. Speziell ein Einsatzgebiet am Dach oder auf diversen Gebäudeoberflächen ist es wichtig, sich mit dem richtigen und normgerechten Equipment zu sichern. Dieses muss vom Arbeitgeber gestellt werden.

Bei der Verwendung der PSA sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es darf nur gekennzeichnete und geprüfte PSA verwendet werden.
  • Die Anwender der PSA sind in der sachgerechten Anwendung sowie im bestimmungsgemäßen Gebrauch zu unterweisen. Jegliche PSA ist vor jeder Benutzung augenscheinlich zu prüfen.
  • Die PSA muss jährlich von einem Sachkundigen für PSA geprüft werden.
  • Sicherheitsgeschirre dürfen nur an bauseitig vorhandenen Anschlagpunkten befestigt werden.
  • Anschlagpunkte lt. EN 795 müssen jährlich von einem Sachkundigen für EN 795 geprüft und freigegeben werden. Bei jeder Prüfung muss ein Prüfprotokoll erstellt werden. Es dürfen nur Karabiner verwendet werden, welche eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes öffnen haben.
  • Das Verbindungsmittel (Seil) darf nicht über scharfe Kanten führen, auf keinen Fall darf es geknotet oder verlängert werden. Alle Seile müssen straff halten und dürfen keine Schlaffseilbindung aufweisen.
  • Sicherheitsgeschirre sind vor schädigenden Einflüssen, z. B. durch Öle, Säuren, Laugen, Funkenflug, Erwärmung über 60 0 C, zu schützen und trocken zu lagern.
  • Beschädigte oder durch einen Absturz beanspruchte PSA muss ausgetauscht oder einem Sachkundigen für PSA vorgelegt werden.
Absturzsicherung

Rechtliche Grundlagen für den Schutz gegen Absturz

  • EU-Richtlinien
  • Gesetze (z. B. Arbeitnehmerschutzgesetz)
  • Verordnungen (z. B. Arbeitsmittelverordnung)
  • Betriebsanweisungen (Evaluierungen)
  • Normen

 

Bauarbeiterkoodinationsgesetz (BauKG)

Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt wird.

Die Unterlage muss die zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei späteren Arbeiten wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch erforderlichen Angaben über die Merkmale des Bauwerks (wie Zugänge, Anschlagpunkte, Gerüstverankerungspunkte, Gas-, Wasser- und Stromleitungen) enthalten, die bei späteren Arbeiten zu berücksichtigen sind.

 

Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. (5 3 ASchG)

Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind insbesondere die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte zu berücksichtigen.

 

Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmer bei Ausführung von Bauarbeiten aller Art.

Bauarbeiten sind Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen aller Art, einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten. Bauarbeiten sind insbesondere auch Zimmerer-, Dachdecker-, Glaser-, Maler-, Anstreicher-, Spengler-, Fliesenleger-, Estrich- und Isolierarbeiten Sprengarbeiten und Abbrucharbeiten sowie Fassadenreinigungsarbeiten und Rauchfangkehrerarbeiten. Als Bauarbeiten gelten auch Erdarbeiten, wie Aufschüttungen, Auf- und Abgrabungen sowie die Herstellung von künstlichen Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche.

Bei Absturzgefahr sind Absturzsicherungen, Abgrenzungen oder Schutzeinrichtungen anzubringen.

Absturzgefahr liegt vor:

  1. bei Öffnungen und Vertiefungen im Fuß- oder Erdboden, Mie Schächten, Kanälen, Gruben, Gräben und Künetten, bei Öffnungen in Geschoßdecken, wie Installationsöffnungen, oder in Dächern, wie Lichtkuppel- oder Scheddachöffnungen;
  2. an Arbeitsplätzen, Standplätzen und Verkehrswegen über Gewässern oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann;
  3. an Wandöffnungen, an Stiegenläufen und -podesten sowie an Standflächen zur Bedienung oder Wartung von stationären Maschinen bei mehr als 1 m Absturzhöhe;
  4. an sonstigen Arbeitsplätzen, Standplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2 m Absturzhöhe

 

Erlass BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) 2007

Dieser Erlass behandelt die Durchführung von technischen Schutzmaßnahmen gegen Absturz, die Koordination bei der Beauftragung von Fremdunternehmen, die Evaluierung der Absturzgefahr, die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung und die Unterweisung der Arbeitnehmer. weiters werden bei diesem Thema berührende rechtliche Aspekte behandelt.  

  • Absturzgefahr ist im Randbereich von Flachdächern bei Arbeiten und zugehörigen Transportarbeiten anzunehmen, wenn keine abschließenden Geländer oder keine ausreichenden Attikahöhen (Dachrandhöhen) gegeben sind.
  • Absturzgefahr besteht weiters bei Dachelementen (z. B. Oberlichten), für die keine Belege vorhanden sind, die die Durchtrittsicherheit bestätigen.
  • Dieser Erlass regelt nicht Arbeiten auf Baustellen (Bauarbeiten).

 

Normen 

ÖNORM EN 363: persönliche Absturzausrüstung – Persönliche Absturzsysteme

ÖNORM EN 365: persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz – Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung

ÖNORM Z 1700: Ortsfeste Antennenanlagen – Zugänge, Aufstiege und Standplätze -Sicherheitstechnische Anforderungen.

Zusammenfassung

Die Gesetzgebung spricht von Absturzgefahr bei:

Öffnungen, Vertiefungen im Fuß- oder Erdboden, in Dächern, Geschoßdecken, Lichtkuppeln, Schächten etc.

  • ab 0 m über Gewässern oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann;
  • ab 1 m an Wandöffnungen, Stiegenläufen und Podesten sowie an Standflächen zur Bedienung oder Wartung von stationären Maschinen = ständigen Verkehrswegen und Standplätzen;
  • ab 2 m an sonstigen Arbeitsplätzen, Standplätzen und Verkehrswegen = selten begangenen Verkehrswegen und Standplätzen;
  • ab 3 m bei fest verlegten Leitern (AMVo 535);
  • ab 3 m Traufenkante bei Dacharbeiten (Bauv 87).

Was kann eine Absturzsicherung sein?

  • Tragsichere und unverschiebbare Abdeckungen von Öffnungen und Vertiefungen
  • Geländer an den Absturzkanten
  • Rückhaltevorrichtungen
  • Auffangvorrichtungen

 

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei absturzgefährdenden Arbeiten

Speziell im Einsatzgebiet am Dach oder auf diversen Gebäudeoberflächen ist es wichtig, sich mit dem richtigen und normgerechten Equipment zu sichern. Dieses muss vom Arbeitgeber gestellt werden.                                   

Bei der Verwendung der PSA sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es dürfen nur gekennzeichnete und geprüfte PSA verwendet werden.
  • Die Anwender der PSA sind in der sachgerechten Anwendung sowie im bestimmungsgemäßen Gebrauch zu unterweisen.
  • Jegliche PSA ist vor jeder Benutzung augenscheinlich zu prüfen.
  • Die PSA muss jährlich von einem Sachkundigen für PSA geprüft werden.
  • Sicherheitsgeschirre dürfen nur an bauseitig vorhandenen Anschlagpunkten befestigt werden.
  • Anschlagpunkte lt. ÖNORM EN 795 müssen jährlich von einem Sachkundigen für ÖNORM EN 795 geprüft und freigegeben werden. Bei jeder Prüfung muss ein Prüfprotokoll erstellt werden. Es dürfen nur Karabiner verwendet werden, welche eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes öffnen haben.
  • Das Verbindungsmittel (Seil) darf nicht über scharfe Kanten führen, auf keinen Fall darf es geknotet oder verlängert werden. Alle Seile müssen straff halten und dürfen keine Schlaffseilbindung aufweisen.
  • Sicherheitsgeschirre sind vor schädigenden Einflüssen, z. B. durch öle, Säuren, Laugen, Funkenflug, Erwärmung über 60 o c, zu schützen und trocken zu lagern.
  • Beschädigte oder durch einen Absturz beanspruchte PSA muss ausgetauscht oder einem Sachkundigen für PSA vorgelegt werden.

Arten von Absturzsicherungen

Rückhaltesystem

System zur Verhinderung von Abstürzen.

Rückhaltesystem
  1. Anschlagpunkte
  2. Auffanggurt
  3. Verbindungsmittel

Rückhaltesysteme dürfen nur verwendet werden, um Abstürze zu verhindern (Rückhalten von der Absturzstelle).

z.B.:

  • auf Flachdächern, wo das Verbindungsmittel so gewählt ist, dass man nicht an die Absturzkante gelangen kann
  • bei Arbeitsbühnen, wo ein Herausfallen durch das kurze Verbindungsmittel verhindert wird

 

Auffangsystem

System zum Auffangen von Stürzen und zur Reduzierung des Fangstoßes. Es gibt drei Arten von Auffangsystemen:

Auffangsystem mit starrem Verbindungsmittel

Auffangsystem mit starrem Verbindungsmittel
  1. Anschlagpunkte
  2. Auffanggurt
  3. Verbindungsmittel
  4. Falldämpfer

 

Auffangsystem mit mitlaufendem Sturzfanggerät an beweglicher Führung

A) Anschlagpunkte B) Auffanggurt C) Verbindungsmittel D) Falldämpfer Auffangsystem mit mitlaufendem Sturzfanggerät an beweglicher Führung
  1. Anschlagpunkte
  2. Auffanggurt
  3. Verbindungsmittel
  4. Mitlaufendes Sturzfanggerät
  5. Bewegliche Führung

Es wird überall eingesetzt, wo ein größerer Bewegungsradius erforderlich ist.

Achtung: Es kann zu Schlaffseilbildung kommen. Immer das Seil straffen!

Es dürfen nur geprüfte Systeme (Auffanggerät mit Führungsseil) verwendet werden. Aus der Systemprüfung geht hervor, ob ein zusätzliches Dämpfungselement (Falldämpfer) verwendet werden muss.

Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät

Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät
  1. Anschlagpunkte
  2. Auffanggurt
  3. Stahlseil oder Band des Höhensicherungsgerätes
  4. Höhensicherungsgerät

 Es wird überall dort eingesetzt, wo ein größerer Bewegungsradius erforderlich ist. Das Gerät ist komfortabel in der Anwendung, da es immer selbsttätig auf- und abspult und somit immer gespannt ist.

 

Auffanggurt (Sicherheitsgeschirr)

Der Auffanggurt umschließt Bein- und Schulterbereich der – zu sichernden – Person. Schultergurt und Beingurt müssen miteinander fest verbunden sein.

Der Auffanggurt sichert, gemeinsam mit anderen Teilsystemen, Personen gegen Absturz von erhöhten Standorten. Die Auffangstrecke sollte dabei so kurz wie möglich gehalten werden (Schlaffseilbildung vermeiden).

Auffanggurt (Sicherheitsgeschirr)

Mitlaufende Auffanggerät-Seilkürzer

Seilkürzer sind Vorrichtungen, die in Verbindung mit einem dafür geeigneten Sicherheitsseil (frei hängend oder gespannt) eine die Fallhöhe vergrößernde Schlaffseilbildung verhindern und somit den Fallweg so gering wie möglich halten. Man unterscheidet Seilkürzer, die ständig am Seil klemmen und nur mittels manueller Betätigung am Seil bewegt werden können, und selbsttätig mitlaufende Seilkürzer, die nur im Falle eines Sturzes am Seil klemmen.

Ein Falldämpfer muss in irgendeiner Form integriert sein

Falldämpfer

Anschlageinrichtungen

Anschlageinrichtungen bieten Personen mit persönlicher Schutzausrüstung eine stationäre Absturzsicherung, wie etwa auf Dächern, Fassaden, Fenstern und in der Industrie.

Quelle:

Bundesinnung der chemischen Gewerbe und Denkmal- Fassaden- und Gebäudereiniger [Hrsg.] Reinigungstechnik – Handbuch für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, 2. Auflage, Juni 2021, Persönliche Schutzausrüstung S. 79 – 87

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