Warum ein sorgfältiger Winterdienst für Hauseigentümer:innen verpflichtend ist

Ein sorgfältiger Winterdienst ist für Hauseigentümer:innen verpflichtend, um Unfälle und Schäden vermeiden. Eine unzureichende Schneeräumung kann zu gefährlichen Situationen führen, insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit Behinderungen. Eine glatte und vereiste Oberfläche kann zu Stürzen und schwerwiegenden Verletzungen führen, für die im Falle einer nicht fachgerechten Schneeräumung gehaftet werden muss.

Wann und wo muss die Schneeräumung durchgeführt werden?

Es ist wichtig zu beachten, dass Hauseigentümer:innen für die Räumung von Gehwegen und Plätzen vor ihrem Haus verantwortlich sind. Im Ortsgebiet müssen zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang einer Liegenschaft von Schnee freigeräumt werden.

Bei Schnee und Glatteis muss der/die Eigentümer:in diese auch streuen. Auch wenn kein Gehsteig vorhanden ist, muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter ebenfalls wie oben beschrieben geräumt werden.

Diese Verpflichtung gilt im Ortsgebiet sowohl für privat genutzte Wohnhäuser als auch für gewerbliche oder öffentliche Gebäude.

schneeräumung (2)

Weitere Winterdienste, für die der/die Hauseigentümer:in verantwortlich ist:

Nicht vergessen werden darf die Entfernung von Dachlawinen, Schneewechten oder Eisbildungen. Bei deren Entfernung dürfen Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden. Noch ein wichtiges Detail bei der Schneeräumung ist, dass Schneehaufen, die von Schneepflügen auf den Gehsteig geschoben werden ebenfalls durch den/die Liegenschaftsbesitzer:in entfernt werden müssen.

Warum ist ein professioneller Winterdienst von Vorteil?

Aus den vielen genannten Aufgaben bzw. Anforderungen ist es empfehlenswert, den Winterdienst professionell durchführen zu lassen und hierfür ein Denkmal,- Fassaden und Gebäudereinigungsunternehmen zu engagieren. Hier kann dann sichergestellt werden, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und zuverlässig durchgeführt werden und es zu keinen Unfällen oder Schäden kommt. Ein professioneller Winterdienst ist mit dem nötigen Equipment ausgerüstet und das geschulte Personal kann die Arbeiten schnell und sicher durchzuführen. Auch bei starken Schneefällen oder Eisglätte wird umgehend reagiert und es werden notwendigen Maßnahmen ergriffen, um eine rasche Schneeräumung durchzuführen.

Professionelle Unternehmen, wie viele Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungen bieten ihren Mitarbeitern:innen die Möglichkeit, sich im Thema Winterdienst regelmäßig fortzubilden und so stets auf dem neuesten Stand sowohl der Technik als auch der Verordnungen zu bleiben. Achten Sie deshalb bei der Auslagerung des Winterdienstes immer darauf, ein befugtes und geeignetes Unternehmen zu beauftragen!

Wichtig für Liegenschaftsbesitzer:innen. Durch das Beauftragen eines gewerblichen Unternehmens zum Winterdienst geht die Verpflichtung zur Schneeräumung, die durch die Rechtgrundlage der Straßenverkehrsordnung § 93 geregelt ist auf das beauftragte Unternehmen über.

Wie sieht es mit der Schneeräumung außerhalb des Ortsgebietes aus?

Zu erwähnen ist, dass außerhalb eines Ortsgebietes zwar die Räum- und Streupflicht nach der StVO nicht gilt, jedoch trotzdem eine Verkehrssicherheitspflicht besteht, für die der/die Liegenschaftseigentümer:in bzw. der/die Wegehalter:in haftet, sollte er diese Pflicht vorsätzlich oder grob Fahrlässig verletzen.

Abgabe des Winterdienstes an die Hausbesorgung möglich?

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Hausbesorger:innen den Winterdienst übernehmen. Hierfür müssen diese erstens über die notwendige Ausrüstung und zweitens über das nötigte Fachwissen verfügen. Geltende Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sind natürlich ebenfalls einzuhalten.

In Wien gilt z.B.: Wenn eine Hausverwaltung die Schneeräumung auf eine/n verantwortlich beauftrage/n Hausbesorger:in überträgt, muss sie diese Person der Verwaltungsstrafbehörde bekanntgeben.

Sollte ein/e Passant:in auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten oder gestreuten Gehweg oder einer Einfahrt ausrutschen und verletzt werden, kann der/die Verantwortliche für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Wenn der/die Eigentümer:in den Winterdienst vertraglich durch einen Dritten, wie zum Beispiel eine/n Hausmeister:in oder eine Gebäudereinigungsfirma, durchführen lässt, so geht die Haftung auf diesen/diese über.

Für Verantwortliche ist es auch ratsam, für eine ausreichende Deckung durch die Haftpflichtversicherung zu sorgen, damit im Nachhinein kein böses Erwachen stattfindet.

Schneeschaufel

Hier finden Sie Firmen in Salzburg, die Winterdienste anbieten:

Quellen:

Privacy Overview

This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.